Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)der Diso AG, Stand 01.01.2023

1. Zustandekommen des Vertrages

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: «AGB») regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Diso AG , Brunnhofweg 37, 3007 Bern  (nachfolgend: «Anbieter») einerseits und des Kunden der  Diso AG (nachfolgend: «Kunde») anderseits. Anbieter und  Kunde werden einzeln als «Partei» und gemeinsam als  «Parteien» bezeichnet.
1.2 Die vorliegenden AGB dienen als Vertragsgrundlage  und gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle  Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien. Allfällige  Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten  als wegbedungen. Vereinbarungen, die von den  vorliegenden AGB abweichen, einschliesslich dieser  Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.

2. Allgemeines, Gültigkeit

2.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und jeder  beigefügte Anhang sind integrierter Bestandteil jedes Angebots von Leistungen des Anbieters.
2.2 Unter dem Vorbehalt abweichender schriftlicher  Vereinbarungen gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen für sämtliche Vertragsgegenstände  des Anbieters.
2.3 Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und  unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch die  beidseitige Unterzeichnung eines Vertrages, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung/Dienstleistung durch  den Kunden zustande.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Der Anbieter bietet dem Kunden die im Angebot  spezifizierte und abschliessend aufgezählte Hardware, Software, Dienstleistungen und Schulungen  («Vertragsgegentand») an.
3.2 Der Anbieter reicht in der Regel als Reseller Ressourcen  von Dritten weiter (Produkte und Software, mit oder ohne  Support und Wartung).
3.3 Darüber hinaus erbringt der Anbieter eigene Dienstleistungen wie z.B. Planung, Konfiguration, Installation und Wartung.
3.4 Eine werkvertragliche Leistung ist nur dann geschuldet, wenn sie im Angebot explizit so festgelegt wird.
3.5 Der Anbieter kann im Zuge der Vertragserfüllung  jederzeit seine Leistungen und Prozesse anpassen, sofern die Nutzung des Kunden dadurch nicht beeinträchtigt wird.

4. Allgemeine Pflichten der Vertragsparteien

Jede Partei verpflichtet sich, die andere Partei über Umstände zu unterrichten, die möglicherweise Auswirkungen auf die Vertragsausführung haben könnten. Der Kunde hat den Anbieter über sämtliche Aspekte,  welche seine Vertragsfähigkeit oder die Qualität der vom  Anbieter zu erbringenden Leistungen beeinträchtigen  könnten, wahrheitsgetreu zu informieren. Der Kunde hält  sich bei der Verwendung der ihm zur Verfügung gestellten Leistungen und haftet für Handlungen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Natur und entbindet den Anbieter im Fall  einer Strafverfolgung von jeglicher Verantwortung. Der  Kunde hält sich bei der Nutzung der ihm zur Verfügung  gestellten Infrastruktur strikt an die schweizerische  Gesetzgebung und die geltenden internationalen  Abkommen.

5. Drittkomponenten und Subunternehmer

Die Vertragsgegenstände des Anbieters beruhen teilweise oder ganz auf vorbestehender Software oder Hardware von Dritten (Drittanbieter). Der Anbieter darf zur Leistungserfüllung Software und Hardware von Dritten einsetzen. Hardware (mit oder ohne separat zu lizenzierender Software von Dritten) wird hier als Produkt bezeichnet. Der Anbieter kann darüber hinaus unter seiner Verantwortung Subunternehmer für die Erfüllung der aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Verpflichtungen einbeziehen.

6. Nutzungsrechte

6.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sieht dieser Vertrag keinen Übergang von Eigentum vor und es gilt folgende Regelung betreffend Nutzungsrechte für  Vertragsgegenstände, welche Software beinhalten: Dem Kunden wird ein nicht ausschliessliches, zeitlich auf die  vertraglich vereinbarte Dauer beschränktes, nicht  übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an Software für den eigenen, internen Gebrauch  eingeräumt.
6.2 Bilden Software oder Produkte von Drittanbietern Teil  der Leistung des Anbieters oder leitet der Anbieter  Software oder Produkte von Drittanbietern sonst an den  Kunden weiter, gelten zusätzlich die diesen Produkten oder dieser Software zugehörigen Nutzungs-, Lizenz-, Support  und Wartungsbedingungen der Drittanbieter. Der Kunde anerkennt diese Bedingungen als für ihn bindend. Soweit  ein Drittanbieter Nutzungs-, Lizenz-, Support- oder Wartungsleistungen für solche Produkte anbietet, reicht der Anbieter diese Leistungen an den Kunden durch; die  Ansprüche des Kunden richten sich somit nach den Bestimmungen des Drittanbieters. Wenn die Nutzungs-,  Lizenz-, Support- oder Wartungsbedingungen des Drittanbieters weniger weit gehen als diese AGB, reduziert  sich die Leistungspflicht des Anbieters entsprechend. Dies  gilt auch für PaaS-/SaaS-Offerten oder -Leistungen.

7. Geistiges Eigentum

7.1 Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigen Eigentum bezüglich Leistungen des Anbieters verbleiben beim  Anbieter oder dem berechtigten Dritten (z.B. Drittanbieter).
7.2 Unterlagen, die vom Anbieter zum Zwecke von  Projektdefinitionen und Vorprojekten erarbeitet wurden,  dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht  zu anderen Zwecken genutzt werden. Insbesondere ist es  untersagt, vertraglich oder ausservertraglich durch den  Anbieter erarbeitete Projektunterlagen an Konkurrenten des Anbieters oder eigene Abteilungen,  Tochtergesellschaften etc. zwecks Offertstellung oder  Beauftragung weiterzugeben.
7.3 Der Kunde respektiert sämtliche Lizenzbestimmungen  von Drittanbietern. Im Falle von Software unterlässt der  Kunde insbesondere, die Software ganz oder teilweise  nachzubauen. Ebenso unterlässt er jegliche Systemzugriffe,  um die Software zu ändern, zu erweitern, zu dekompilieren  oder anderweitig Reverse-Engineering zu betreiben.

8. Besondere Regeln für Software sowie PaaS- oder SaaS-Leistungen

8.1 Mit Abschluss des Vertrags gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.
8.2 Software, Dienstleistungsresultate und Dokumentationen können nach Wahl des Anbieters auf Datenträgern oder per Datenfernübertragung an den  Kunden übermittelt oder ihm online zur Verfügung gestellt werden.

9. Besondere Regeln für den Kauf von Produkten

9.1 Mit Versand der Produkte gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.
9.2 Das Eigentum an bestellter Hardware bleibt bis zur  rechtsgültigen Bezahlung des vollständigen Kaufpreises  inklusive Zinsen, allfälligen Gebühren und Steuern im  Eigentum des Anbieters.

10. Besondere Regeln bei Nutzungsüberlassung von Systemen

10.1 Die dem Kunden zur Nutzung überlassenen Systeme  und Vertragsgegenstände bleiben Eigentum des Anbieters  und dürfen nicht weitergegeben werden.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen  mitzuwirken, die zum Schutze des Eigentums des Anbieters notwendig sind.

11. Eigentumsvorbehalt und Versicherungspflicht

Der Anbieter ist berechtigt, die Eintragung von Eigentumsvorbehalten (siehe Ziffer 9.2 und Ziffer 10.2) im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister auf Kosten des  Kunden zu veranlassen und/oder den Eigentumsvorbehalt  allfälligen Dritten anzuzeigen. Der Anbieter kann bereits  installierte, aber nicht bezahlte Produkte jederzeit nach  erfolgter Abmahnung wieder abholen. Der Kunde ist  verpflichtet, bei ihm im Betrieb hinterlegte Produkte bis zur vollständigen Bezahlung durch ihn gegen Verlust zu  versichern.

12. Installationsarbeiten

Erfolgt die Installation von Produkten durch den Anbieter  im Rahmen von Projekten, so erstellt der Anbieter dafür vor der Lieferung je nach Situation ein Detailkonzept. Wenn der Anbieter dem Kunden die Installationskosten nicht ausdrücklich erlässt, gehen die entsprechenden  zusätzlichen Kosten zu Lasten des Kunden. Folgende  Kosten gehen immer zulasten des Kunden: die Anpassung  der beim Kunden vorhandenen technischen Umgebung  sowie die Konfiguration von Schnittstellen, die  Datenübernahme, die Parametrisierung, die Kundenschulung und ähnliche Tätigkeiten.

13. Garantie und Gewährleistung im Allgemeinen

13.1 Stellt der Anbieter dem Kunden Produkte und/oder Software von Drittanbietern zur Verfügung (Verkauf,  Nutzungsüberlassung, PaaS oder SaaS), wird dem Kunden  dieselbe Gewährleistung, wie sie der Anbieter vom  Drittanbieter erhält, eingeräumt. Diese Garantie tritt, unter  Vorbehalt von Ziffer 14.1, vollumfänglich an die  Gewährleistungsrechte, die der Kunde ansonsten  gegenüber dem Anbieter geltend machen könnte.
13.2 Soweit der Anbieter fristgebundene Erklärungen  ausüben muss, damit der Kunde seine Rechte nach Ziffer 13.1 wahrnehmen kann, sorgt der Kunde dafür, dass dem  Anbieter dafür mindestens fünf Arbeitstage zur Verfügung stehen.

14. Sachgewährleistung für Produkte und Software

14.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die dem Kunden  bereitgestellten Produkte und Software den von den massgeblichen Drittanbietern bekanntgegebenen  Spezifikationen und Funktionalitäten entsprechen.
14.2 Die Gewährleistung gemäss Ziffer 14.1 ist  abschliessend und gilt für die Dauer von 3 Monaten seit
Übergang der Gefahr (sowohl für erkennbare wie auch für  versteckte Mängel). Ansonsten tritt die Gewährleistungsregelung des Drittanbieters vollumfänglich an die Stelle jeglicher Gewährleistungsansprüche des  Kunden gegenüber dem Anbieter. Die  Gewährleistungsdauer verlängert sich, soweit das Gesetz eine längere Dauer zwingend vorschreibt oder, wenn der  Anbieter die Gewährleistungsrechte des Drittanbieters  weiterrecht, soweit für solche weitergereichte Ansprüche eine längere Gewährleistungsfrist gilt.
14.3 Liegt ein von der Gewährleistung erfasster Mangel vor, so steht dem Anbieter ein dreimaliges Nachbesserungsrecht zu. Führt die letzte Nachbesserung nicht zur Beseitigung des Mangels in zumutbarer
Weise, kann der Kunde einen dem Minderwert entsprechenden Abzug von der Vergütung machen oder,
bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten. Die Ersatzvornahme durch Dritte oder die Minderung
des Preises ist nur zulässig, wenn der Anbieter vorgängig schriftlich zugestimmt hat.

15. Service- und Datenverfügbarkeit

15.1 Der Anbieter bemüht sich um eine gute Verfügbarkeit seiner Services und veranlasst Vorkehrungen, um die von ihm oder von den von Drittanbietern eingesetzte  Infrastruktur vor Eingriffen Dritter zu schützen. Ein absoluter Schutz vor unerlaubten Zugriffen oder  unerlaubtem Abhören kann jedoch nicht gewährleistet werden. Der Anbieter und die von ihm beigezogenen  Dritten können für solche Angriffe nicht haftbar gemacht werden.
15.2 Der Anbieter schliesst die Gewährleistung dafür aus,  dass die von ihm zur Verfügung gestellten Services und Produkte ununterbrochen, ausfall-, fehler- und störungsfrei  (in allen vom Kunden gewünschten  Kombinationen oder mit allen von ihm bereitgestellten  Daten und Applikationen) eingesetzt werden können und  funktionieren. Insbesondere gewährleistet der Anbieter  nicht die ununterbrochene, ausfalls-, fehler- und  störungsfreie Übertragung der Daten über die  Telekommunikationsinfrastruktur der Netz- und  Fernmeldedienstanbieter. Die Gewährleistung ist darüber  hinaus ausgeschlossen in Fällen von Vorkommnissen, deren  Ursachen nicht im Machtbereich des Anbieters  liegen und ganz oder teilweise vom Kunden oder Dritten  zu vertreten sind sowie in Fällen von höherer Gewalt.
15.3 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Integrität der auf seinen Systemen gespeicherten oder über sein System oder das Internet übermittelten Daten. Verfügbarkeit von Daten wird nur in dem Umfang  gewährleistet, wie der Anbieter dies ausdrücklich zusichert.  Zugesicherte Datenverfügbarkeit entbindet den Kunden  nicht davon, selber für Sicherungskopien seiner Daten  besorgt zu sein (vorbehalten ist eine anderslautende  Vereinbarung).

16. Störungsbehebung

16.1 Der Gewährleistung unterliegen nicht die Eingrenzung und Beseitigung von Fehlern und Störungen,
a. deren Ursache nicht in der Infrastruktur des Anbieters  oder
b. wenn deren Ursache sonst im Verantwortungsbereich des Kunden liegt.
16.2 Die Behebung solcher Störungen stellt der Anbieter zu seinen ordentlichen Ansätzen in Rechnung.

17. Sachgewährleistung für werkvertragliche Leistungen

Bei werkvertraglichen Leistungen kann der Kunde im Fall von Mängeln nur eine unentgeltliche Nachbesserung  verlangen. Bleibt die Nachbesserung trotz angemessener  Nachfrist aus, kann der Kunde nach Androhung und letzter  Fristansetzung für diejenigen Teile der Leistungen, die  endgültig nicht vertragsgemäss erbracht wurden,  zurücktreten. Für die übrigen Leistungen gelten die Vertragsbestimmungen weiter.

18. Besondere Regeln für den Bezug von Lizenzen

Erwirbt der Kunde über den Anbieter Lizenzen eines  Drittanbieters, so richtet sich die Rechtsgewährleistung nach den Lizenzbestimmungen des Drittanbieters (SaaS oder on premise). Darüber hinaus erteilt der Anbieter keine  Rechtsgewährleistung, insbesondere nicht für vom Kunden  eingesetzte Produkte / Software / Lizenzen von  Drittanbietern oder vom Kunden nicht über den Anbieter  bezogene Produkte / Software / Lizenzen.

19. Verletzung von Schutzrechten Dritter

19.1 Falls im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend  gemacht werden, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter  unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde darf  ohne vorgängige Zustimmung des Anbieters keine  Prozesshandlungen vornehmen und muss dem Anbieter  auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche überlassen, insbesondere die Prozessführung,  einschliesslich eines Vergleichsabschlusses.
19.2 Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstands durch den Kunden oder Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung des  Anbieters eine Klage wegen der Verletzung von  Schutzrechten droht, so hat der Anbieter das Wahlrecht  zwischen folgenden Massnahmen:
• den Vertragsgegenstand derart verändern, dass er keine  Schutzrechte mehr verletzt;
• dem Kunden das Recht verschaffen, den  Vertragsgegenstand weiter zu nutzen;
• den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Kunden entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist;
• den Vertragsgegenstand zurücknehmen und dem Kunden das bezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
19.3 Die vorstehende Verpflichtung entfällt für  Vertragsgegenstände, bei denen die  Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden  stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der  Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder  zusammen mit nicht vom Anbieter gelieferten  Vertragsgegenständen betrieben wurde.

20. Abschliessende Regelung

Die hiervor gewährten Gewährleistungen durch den  Anbieter sind abschliessend. Der Kunde hat keine darüber hinausgehende Gewährleistungsrechte.

21. Mitwirkungspflichten des Kunden

21.1 Produkte, Software und Leistungen werden in der  Regel in ein komplexes, vorbestehendes Umfeld geliefert. Dies bedeutet, dass der Kunde einen erheblichen Einfluss  auf die Leistungserbringung durch den Anbieter hat. Der  Kunde hat Produkte, Software und Leistungen sorgfältig auszuwählen.
21.2 Der Anbieter darf sich darauf verlassen, dass der Kunde die Auswahl von Produkten, Software und Leistungen eigenverantwortlich und sorgfältig getroffen  hat.
21.3 Darüber hinaus sind die folgenden Leistungen durch den Kunden zu erbringen:
➢ Der Kunde übernimmt die notwendigen Informations- und Koordinationspflichten.
➢ Die notwendigen fachlichen und technischen Knowhow-Träger des Kunden stehen bei Bedarf zur Verfügung.
➢ Der Kunde trägt die Verantwortung für die  termingerechte Abnahme der Dokumente und Einhaltung
der Meilensteine, die in seiner Verantwortung liegen.
➢ Durch gründliches Testen überzeugt sich der Kunde von der Qualität der neuen Funktionalitäten und bestätigt dies mit der Abnahme der Lieferobjekte.
➢ Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind wesentliche Vertragspflichten. Wenn diese seitens des Kunden nicht erfüllt werden, kann der Anbieter die im Angebot zugesicherte Leistung unter Umständen nicht, nur teilweise oder nicht termingerecht und zu den offerierten Preisen  garantieren.

22. Informationspflicht

Der Kunden informiert den Anbieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt über alle einzuhaltenden Vorschriften und Randbedingungen, die vom Anbieter bei der Ausführung eines Auftrags berücksichtigt werden müssen. Die Parteien informieren einander unverzüglich, wenn Umstände  eintreten, die das Erreichen der Projektziele gefährden  können.

23. Geheimhaltungspflicht

Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche nicht  allgemein bekannten Informationen, die sie bei der Erfüllung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu  behandeln, Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen noch sie zu veröffentlichen. Sie  überbinden diese Pflichten schriftlich ihren Mitarbeitern,  ihren Beauftragten oder anderen Hilfspersonen, die an der  Vertragserfüllung beteiligt sind.

24. Haftungsbeschränkung des Anbieters / Allgemeine Haftung

24.1 Der Anbieter haftet bei Vertragsverletzungen für den  nachgewiesenen Schaden, soweit ihn ein Verschulden trifft.  Für absichtlich und grobfahrlässig verursachte Schäden  haftet der Anbieter unbegrenzt. Für entgangenen Gewinn und Folgeschäden wird die Haftung des Anbieters, soweit  gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen. Der  Anbieter lehnt darüber hinaus jede Haftung ab, welche er  nicht in diesen AGB ausdrücklich übernommen hat.
24.2 Auf keinen Fall haftet der Anbieter für Handlungen,  Unterlassungen, Leistungsunterbrechungen, Qualitätsprobleme oder Verspätungen, die durch Dritte  entstehen. Haftung für Nachteile des Kunden, die durch Computerviren, Malware oder Trojanern entstehen, ist  ausgeschlossen. Der Anbieter haftet nicht für die Art und den Inhalt der auf dem Internet verbreiteten Daten (Texte, Bilder, Tondateien, usw.), insbesondere solche mit  gewalttätigen, pornografischen, rassistischen oder die Menschenwürde verletzenden Inhalt. Die Haftung für  Schäden, die dem Kunden infolge Übermittlungsfehler,  technischer Mängel, Überlastung, Unterbrüchen  (einschliesslich systembedingter Wartungs- und  Pflegetätigkeiten), Verzug der Übermittlung, Störungen entstehen, wird ausgeschlossen.
24.3 Der Anbieter ist in keiner Weise verpflichtet, Inhalte  von Kundenangeboten auf ihre Rechtskonformität hin zu prüfen.
24.4 Jede Haftung für Schäden aus versehentlicher  Offenlegung von Daten sowie für Beschädigung oder das Löschen von Daten, die über das System des Anbieters gesendet und empfangen werden bzw. dort gespeichert sind, wird ausgeschlossen.
24.5 Der Kunde ist allein für den Schutz seiner persönlichen Daten sowie sämtlicher Elemente oder Daten, die ihm den  Zugang zu den vom Anbieter bereitgestellten Diensten  ermöglichen (Code, Login, Passwort, PIN-/PUK-Code, usw.)  verantwortlich. Die betrügerische Verwendung von  Zugangsdaten des Kunden kann schwerwiegende Folgen haben, wie den Identitätsdiebstahl oder Mehrkosten, für die der Anbieter keine Haftung übernimmt. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Spamming, Hacking,
Virenübertragungen und andere Eindringungsversuche in  den Computer des Kunden über das Internet sowie für die dadurch verursachte Vernichtung, Beschädigung oder Änderung von Daten. Es ist Sache des Kunden, die nötigen
Systeme zu installieren (Firewall, Antivirus, usw.), um sich gegen solche rechtswidrigen Angriffe zu schützen.
24.6 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem  Kunden durch eine vorübergehende oder dauernde Unterbrechung oder Verzögerung der Leistungen oder des Netzwerks, wie entgangene Gewinne, Verluste von geschäftlichen Daten, Nicht-Verfügbarkeit der Daten. usw. (direkte und indirekte Schäden), entstehen.
24.7 Der Anbieter haftet weder gegenüber dem Kunden  noch Dritten für Schäden, welche direkt oder indirekt durch die gemäss diesem Vertrag erbrachten Dienstleistungen  oder durch die Benutzung der Geräte aus einem anderen  Grund entstanden sind, mit Ausnahme der unmittelbaren  Schäden, welche der Anbieter vorsätzlich oder  grobfahrlässig verschuldet hat.
24.8 Jede Haftung des Anbieters für einen bestimmten  technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, für indirekten Schaden wie entgangenem Gewinn, Ansprüche Dritter  sowie für Folgeschaden aus Produktionsausfall,  Datenverlust und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit  sowie Hilfspersonen sind unter Vorbehalt weitergehender  zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen  ausdrücklich weg bedungen.
24.9 Die Produktehaftpflicht richtet sich nach den  Bedingungen des Drittanbieters.
24.10 Die Schadenersatzpflicht des Anbieters für Mängel an Drittprodukten und Drittsoftware richtet sich abschliessend nach dieser Ziffer 13.1.

25. Adressänderungen des Kunden

Adressänderungen, auch solche innerhalb ein- und  desselben Wohnorts oder Gebäudes, sind dem Anbieter ohne vorgängige Aufforderung unverzüglich und wenn  möglich im Voraus mitzuteilen. Der Anbieter kann dem  Kunden bei einer nicht gemeldeten Adressänderung  allfällige Kosten für die Adresssuche in Rechnung stellen.

26. Nicht-Übertragbarkeit und Unteilbarkeit der Leistungen

Die vertraglich vereinbarten oder im Abonnement einbegriffenen Leistungen werden als Ganzes gewährt und sind zeitlich befristet. Der Kunde kann den Vertrag oder das Abonnement demnach nicht nur für einen Teil der  Leistungen kündigen. Ohne vorgängige schriftliche  Genehmigung ist es dem Kunden strengstens untersagt,  Leistungen, die vom Anbieter im Rahmen des Vertrags oder  des Abonnements zur Verfügung gestellt werden, an  Dritte zu übertragen, weiterzuverkaufen oder abzutreten.

27. Lieferung, Liefertermine

27.1 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Vertragspartner oder dessen Beauftragten übergeben  wurde. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, tritt ein Verzug des Anbieters nach Ablauf einer vom Kunden in  einer schriftlichen Mahnung angesetzten angemessenen Nachfrist ein.
27.2 Sofern die Nachfrist zur Erbringung einer Leistung aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, nicht eingehalten werden kann, und dem Kunden dadurch  nachweislich ein Schaden entsteht, steht diesem ein Schadenersatzanspruch von höchstens einer Monatsrate der verspäteten Leistung oder Teilleistung zu. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Das Recht zu zumutbaren  Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt dem Anbieter vorbehalten.

28. Arbeitsort ausserhalb des Anbieters

28.1 Sofern der Kunde Arbeiten (wie z.B. Installationen) an Orten beauftragt, die ausserhalb der Räumlichkeiten des Anbieters und dessen Dienstleister liegen, so sorgt der Kunde auf seine Kosten für geeignete Räume an solchen Arbeitsorten und für die notwendigen Arbeitsvoraussetzungen (z. B.
Installationseinrichtungen). Schäden und Nachteile, die aus Mängeln der Vorarbeiten und den durch den Kunden zu erfüllenden Arbeitsvoraussetzungen resultieren, sind durch den Kunden zu übernehmen.
28.2 Bei Annahmeverzögerung des Kunden gehen allfällige Mehraufwendungen zu Lasten des Kunden.
28.3 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und  Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts  und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten.

29. Ergänzendes zum Übergang von Nutzen und Gefahr

Bei Annahmeverzug gehen Nutzen und Gefahr am vereinbarten Liefertermin an den Kunden über.

30. Abschluss des Vertrags

Die Verträge sind ab Datum der Unterzeichnung (des  Anmeldeformulars oder seines elektronischen oder telefonischen Pendants, in dem der Kunde sein  Einverständnis erteilt) durch den Kunden gültig und für die
Parteien verbindlich. Sie treten am ersten Tag des Monats,  in dem die Verrechnung beginnt, in Kraft. Sollte die Verrechnung im gleichen Monat beginnen, in dem der  Vertrag unterzeichnet wurde, tritt der Vertrag am Tag der Aufschaltung, in Kraft.

31. Erneuerung des Vertrags

Alle Verträge und Abonnemente werden stillschweigend fortgesetzt, bis er durch eine der beiden Parteien unter  Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist aufgelöst  werden. Ohne Vereinbarung oder weitere Präzisierung gilt dabei eine Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende eines Monats.

32. Kündigung des Vertrags

32.1 Eine ordentliche Kündigung ist beidseitig unter  Einhaltung der im Angebot oder Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen und Mindestvertragsdauer möglich.
32.2 Sind Verträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können sie jederzeit von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ohne weitere Präzisierung gilt dabei eine Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende eines Monats.
32.3 Bei nachgewiesener, dauernder oder längerer  Nichtverfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen, für die der Kunde nicht verantwortlich gemacht werden  kann, kann der Kunde, ohne Einhaltung einer  Kündigungsfrist, den Vertrag auflösen. Ausdrücklich  vorbehalten bleibt höhere Gewalt zur Entlastung des  Anbieters.
32.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden wird dieser schriftlich gemahnt. Für jede Mahnung ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden Mahngebühren in Höhe von 20 CHF zu  belasten. Der Anbieter ist zudem berechtigt, dem Kunden ab Fälligkeit der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 5% (Art. 73 OR) zu berechnen.
32.5 Bleibt die Mahnung erfolglos, ist der Anbieter  berechtigt, die Leistungen ohne weitere Benachrichtigung einzustellen. Der Kunde trägt die volle und alleinige  Verantwortung für die Konsequenzen der  Leistungsunterbrechung und kann keine Entschädigung  seitens des Anbieters geltend machen.

33. Rechtswidriges, unangemessenes oder missbräuchliches Verhalten des Kunden

33.1 Als unangemessenes oder missbräuchliches Verhalten gelten insbesondere: – Versand von Nachrichten, Dateien u.ä. mit gewalttätigem, pornografischem, rassistischen, die Menschenwürde verletzenden und ähnlichem Inhalt; Bereitstellung von Websites und Informationen (Blogs) mit
gewalttätigem, pornografischem, rassistischen, die Menschenwürde verletzenden und ähnlichem Inhalt.
33.2 In jedem Fall entscheidet der Anbieter, ob ein  rechtswidriges, unangemessenes oder missbräuchliches Verhalten vorliegt. Er stützt sich dabei insbesondere auf die Beschwerden anderer Anwender. Der Anbieter kann nach  freiem Ermessen den Kunden mahnen oder die Leistung  ohne weitere Benachrichtigung einstellen, bis der Kunde  sich verpflichtet, das ihm angelastete Verhalten in Zukunft  zu unterlassen.
33.3 Weigert sich oder unterlässt es der Kunde, eine solche  Verpflichtung einzugehen, oder bei wiederholt  rechtswidrigem, unangemessenem oder missbräuchlichem  Verhalten wird der Vertrag oder das Abonnement mit  sofortiger Wirkung vorzeitig aufgelöst. Liegt ein  strafrechtlich relevantes Verhalten aufgrund von  übermittelten oder bereitgestellten Informationen vor,  kann der Anbieter den Vertrag oder das Abonnement mit  sofortiger Wirkung vorzeitig auflösen.

34. Vorzeitige Kündigung auf Wunsch des Kunden bei spezieller Vertragsdauer

Im Falle einer vorzeitigen Kündigung auf Wunsch des  Kunden hat der Kunde den gesamten, für die Vertragsdauer fälligen Beitrag zu entrichten. Darüber  hinaus sind die bei der Inbetriebnahme gewährten Rabatte für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr  dem Anbieter vollständig zu erstatten. Die vorzeitige Kündigung hat die sofortige Einstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen zur Folge.

35. Zahlungsbedingungen

35.1 Grundlage bildet der im Angebot offerierte Preis, die  offerierten Tarife und/oder Budgets. Erhöhen sich Preise für vom Anbieter eingekaufte Leistungen und Komponenten  nach Vertragsabschluss, so unterliegt der Kaufpreis einem entsprechenden Aufschlag. Bei auf unbestimmte oder längere Zeit abgeschlossenen Verträgen (wie z.B. virtuelle  Desktops) können die massgeblichen Tarife jährlich
angepasst werden.
35.2 Mangels anderer Abrede im Angebot verstehen sich die Preise rein netto, exkl. Mehrwertsteuer und sind zahlbar innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Der vereinbarte Preis wird auch bei Annahmeverzug des Kunden fällig. Sämtliche Mehraufwendungen bei Annahmeverzug gehen zu Lasten des Kunden.
35.3 Die Verrechnung irgendwelcher Gegenforderungen des Kunden mit Forderungen des Anbieters aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen.

36. Leistungsbeschränkung

Mit der Unterzeichnung der vorliegenden Allgemeinen  Geschäftsbedingungen verpflichtet sich der Kunde zu einer angemessenen Nutzung der vom Anbieter zur Verfügung  gestellten Ressourcen und Kapazitäten.

37. Sicherstellung

Der Anbieter kann vom Kunden jederzeit und nach eigenem Ermessen eine Sicherstellung zur Deckung der  von ihm erbrachten oder zu erbringenden Leistungen,  insbesondere für die Bereitstellung von Material, die aussergewöhnliche Erhöhung des Datenvolumens und die  Absicherung bei Zahlungsverzug, verlangen. Bleibt die Sicherstellung aus, ist der Anbieter berechtigt, seine Vertragsleistungen unverzüglich und ohne weitere Benachrichtigung des Kunden einzustellen.

38. Einsichtnahme, Änderungen der Vertragsbedingungen und Benachrichtigung

38.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können  online auf den Internetseiten des Anbieters eingesehen  werden. Der Kunde hat sie regelmässig zu konsultieren. Die online aufgeschalteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen ihrer Druckversion vor. Der Anbieter kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufheben oder  ändern.
38.2 Eine solche Aufhebung oder Änderung gilt als vom  Kunden angenommen, sofern sie nicht innerhalb einer Frist von 1 Monat nach deren Eingang abgelehnt wird. Die  Benachrichtigung durch den Anbieter erfolgt rechtsgültig per E-Mail oder in jeder anderen, vom Anbieter als angemessen erachteter Form.

39. Datenschutz und Informationsverarbeitung

39.1 Beide Parteien verpflichten sich, ihre Mitarbeitenden,  andere Hilfspersonen und beigezogene Dritte, die  Bestimmungen des Eidgenössischen Datenschutzgesetzes  im Rahmen ihrer eigenen Datenbearbeitung jederzeit  einzuhalten. Dies umfasst auch die Vornahme  angemessener technischer und organisatorischer  Sicherheitsmassnahmen.
39.2 Der Kunde hat die Einhaltung der einschlägigen  Bestimmungen durch seine Mitarbeitende und Dritte, die  seine Angebote und Systeme nutzen, sicher zu stellen. Der  Kunde ist dafür verantwortlich, die betroffenen Personen  über die Bearbeitung der sie betreffenden Daten zu   informieren und gegebenenfalls die dafür nötigen   Einwilligungen einzuholen.
39.3 Der Anbieter erhebt, speichert und bearbeitet nur  Daten, die für die Abwicklung des Vertrages, für die Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von  Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung  benötigt werden.
39.4 Der Anbieter darf im Zusammenhang mit Abschluss  und Abwicklung der Verträge Auskünfte über den Kunden einholen und Daten betreffend sein  Zahlungsverhalten weitergeben, seine Daten für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Leistungen und Produkte  und für massgeschneiderte Angebote verwenden.
39.5 Wird eine Leistung des Anbieters gemeinsam mit  Dritten erbracht oder bezieht der Kunde im Rahmen der Verträge Leistungen Dritter, so kann der Anbieter Daten über den bzw. des Kunden an diese Dritte im In- oder Ausland weitergeben, insoweit dies im Rahmen der Leistungserbringung oder für das Inkasso erfolgt oder damit zusammenhängt.
39.6 Darüberhinausgehende, z.B. im Rahmen einer  Auftragsverarbeitung zu berücksichtigende  datenschutzrechtliche Vorgaben, wie namentlich der  Umfang und Zweck der Datenbearbeitung sowie die vom Kunden gewünschten Leistungen im Hinblick auf die Datensicherheit, können in den einzelnen Aufträgen  vereinbart werden. Die dafür vorgesehenen Verfahren,  Kontrollen und entsprechenden Kosten werden ebenfalls in den Einzelverträgen vereinbart.

40. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist die Diso AG, Brunnhofweg 37, 3007 Bern,  Schweiz.

41. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen  materiellen Recht, also unter Ausschluss jeglicher anderer  Rechtsverordnungen wie z.B. des UN-Kaufrechts. Alle  Streitigkeiten, die zwischen den beiden Parteien im  Zusammenhang mit der Ausführung oder Auslegung des  Dienstleistungsvertrags entstehen können, werden dem zuständigen Gericht in Bern unterbreitet, welches vom  Anbieter und vom Kunden ausdrücklich für zuständig erklärt wird.

42. Rechtliche Tragweite der AGB

Der Kunde bestätigt, diese AGB für die vereinbarte Leistung verstanden und zur Kenntnis genommen zu haben und  ohne Einschränkung damit einverstanden zu sein.

43. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen der vorliegenden AGB nichtig oder rechtsunwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen  weiter. In diesem Fall werden nichtige oder  Rechtsunwirksame Bestimmungen durch rechtswirksame  ersetzt werden, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen  jenen der unwirksamen so nahe kommen wie rechtlich möglich.